Welche Kosten kommen bei der standesamtlichen Trauung auf einen zu?

Um eine Hochzeit zu zelebrieren, bedarf es der vorherigen Begleichung derer Ansprüche, die die Behörden an künftige Ehepaare und Lebenspartner stellen. Hierbei wird in allen Bundesländern Deutschlands eine Bearbeitungsgebühr bei der vorherigen Anmeldung für die standesamtliche Trauung erhoben. Jener Betrag beläuft sich beispielsweise im Bundesland Hessen auf 40,- Euro und weicht in anderen Ländern nur geringfügig ab. Besitzt einer der Heiratswilligen eine andere Staatsbürgerschaft, ist mit einem finanziellen Aufwand zwischen 50 und 120 Euro zu rechnen. So werden in der Stadt Würzburg diesbezüglich zu den veranschlagten 40,- für jeden ausländischen Ehepartner 20,- Euro zusätzlich verlangt, da jenen Personen eine Ehefähigkeit via Zeugnis bescheinigt werden muss.

Für die nach der Hochzeit erforderlichen Änderungen und Neuanpassungen wird den Ehepartnern eine Urkunde ausgehändigt, die den aktualisierten Sachverhalt staatlicherseits dokumentiert. Dafür entfällt eine weitere Gebühr von 10,- Euro. Desweiteren können für den Erwerb eines Familienstammbuches oder eines Buches der Lebenspartnerschaft Kosten entstehen, die jedoch von Kommune zu Kommune schwanken, aber beispielsweise bei der Stadt München bei 15 Euro liegen. Gemeinsam mit einer musikalischen Untermauerung macht jene Anschaffung die standesamtliche Trauung hier um 30,- Euro teurer. Entschließt sich ein Paar dazu, außerhalb seiner Wohnstätte zu heiraten, werden andernorts die gleichen Gebühren erhoben, wie sie bei der Anmeldung im heimischen Standesamt verlangt wurden. Ein weiterer Kostenfaktor vermag noch der Ort der Feierlichkeiten zu sein. Viele Standesämter offerieren, an besonders reizvollen Lokationen den Ringtausch zu vollziehen und verlangen für eine ausgelagerte standesamtliche Trauung eine Extragebühr, die bis zu 500 Euro betragen kann.

Rubrik: Standesamtliche Trauung | Kategorien: Standesamtliche Trauung, Trauung

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