Keine Frage – üblicherweise tragen Bräute für die kirchliche Trauung das weiße Hochzeitskleid. Das ist aus einer Tradition heraus entstanden, in der die Braut bei der kirchlichen Trauung noch als unschuldig galt, folge dessen auch Weiß als Farbe des Brautkleides im symbolischen Sinne trug. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Aber keine Kirche verpflichtet eine Braut zum Tragen eines weißen Brautkleides. Inzwischen sind Bräute bei der Eheschließung häufig auch schon in einem fortgeschrittenen Alter und so kann es durchaus sein, dass die Braut sich in diesem Zusammenhang auch für ein weniger klassisches Brautkleid als ein weißes Modell entscheidet. In der Farbwahl ist die Braut bei der Auswahl ihres Hochzeitskleides völlig frei.
Und es muss auch nicht einmal ein typisches Hochzeitskleid sein, um in der Kirche getraut zu werden. Manche Braut entscheidet sich auch dafür, in einem Kostüm oder einem Abendkleid vor den Traualtar zu treten. Das ist in Ordnung und wird von keinem Pfarrer kritisiert. Wichtig ist natürlich, dass das Kleid dem Umfeld angemessen ist. Die Braut sollte sich deshalb nicht für ein Ultra-Mini-Kleid entscheiden oder aber ein Kleid, das einen Ausschnitt bis zum Bauchnabel aufweist.
Viele Bräute entscheiden sich heute nicht nur für ein cremefarbenes Kleid als Alternative zum weißen Modell, sondern sogar zu einem knallroten Kleid. Und in Umgebungen, in denen das Dirndl noch eine Tradition genießt, treten viele Bräute auch in diesem vor den Traualtar. Und das ist sowohl erlaubt als auch immer häufiger der Fall, als man annehmen könnte.