Die kirchliche Trauung findet zumeist innerhalb einer Messe oder eines Wortgottesdienstes statt. Der Ablauf der Feier unterscheidet sich dabei innerhalb der Konfessionen nur minimal.
Die kirchliche Hochzeit eines katholisch-evangelischen oder eines getauften und eines nichtgetauften Partners kann, ebenso wie die konfessionsgleiche Hochzeit, im Rahmen einer Messe oder eines Wortgottesdienstes gefeiert werden. Anwesend sind hierbei dann sowohl ein katholischer als auch ein evangelischer Pfarrer, die das Brautpaar gemeinsam trauen. Grundlegende Unterschiede finden sich hingegen zwischen der Trauungsmesse und der Trauung im Rahmen eines Wortgottesdienstes.
Die Trauungsmesse ist die traditionelle kirchliche Hochzeitsfeier. Sie beinhaltet den feierlichen Empfang vor der Kirche, eine umfangreiche Eröffnung mit Gesängen und Gebeten sowie einen anschließenden Wortgottesdienst, in dessen Rahmen die Vermählung bestätigt und der Trausegen ausgesprochen wird. Während die Brautleute vor dem Altar knien, nehmen Sie den Trausegen des Pfarrers und die Fürbitten der Gäste entgegen. Anschließend geht die Trauungsmesse in die sogenannte Eucharistiefeier über, in der die Gabenbereitung und -prozession durchgeführt und verschiedene Gebete gesprochen werden. Dank- und Loblieder können gesungen werden und Schlussgebet, Schlusssegen und Entlassungsruf bringen die Trauungsmesse schließlich zum Abschluss. Vor dem Auszug aus der Kirche unterzeichnen die Trauzeugen außerdem noch die Trauungsdokumente.
Die kirchliche Hochzeit im Rahmen eines Wortgottesdienstes läuft grundlegend ähnlich ab, ist jedoch etwas moderner gestaltet. Sie beginnt ebenfalls mit der feierlichen Eröffnung und dem Wortgottesdienst mit Lesungen aus dem neuen oder alten Testament. Anstelle der Eucharistiefeier folgt nun die Trauzeremonie mit dem Vermählungsspruch, dem Trausegen und den Fürbitten. Diese Trauzeremonie endet mit einem Schlussgebet, dem Schlusssegen, dem Entlassungsruf in musikalischer Untermalung und der Unterzeichnung der Trauungsurkunde durch die Trauzeugen.