Seit 2009 könnte man vom Gesetz her auch ausschließlich mit der kirchlichen Trauung offiziell verheiratet sein. Doch zum Beispiel die evangelisch-reformierte Kirche in Deutschland verlangt weiterhin den Nachweis über eine vor dem Standesbeamten vollzogene Eheschließung. Denn bei der kirchlichen Trauung sollen die Eheleute laut der Kirche nicht verheiratet werden, sondern Ihnen nur der göttliche Segen hierzu gegeben werden. Die Standesamtliche Trauung ist daher bei einer solchen kirchlichen Hochzeit immer noch ein Muss.
Die katholische Kirche sieht dies genauso und verheiratet Paare nur in Ausnahmefällen und mit der Genehmigung des zuständigen Bischofs ohne die vorherige standesamtliche Trauung. Hierfür muss sodann aber ein besonders wichtiger Grund genannt werden. So ist die kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Trauung vor allem für ausländische Paare geeignet, in deren Land die Eheschließung nur vor der Kirche schon lange Gültigkeit hat, wie dies etwa in Griechenland der Fall ist.