Die Frage, wer in der Hochzeitskutsche mitfährt, ist sehr einfach zu beantworten. In der Kutsche dürfen aus traditionellen Gründen neben dem Kutscher ausschließlich die Braut und der Bräutigam mitfahren. Dies liegt allerdings auch daran, dass ihnen nach der Trauung von der Kirche oder Ort des Altars die Möglichkeit gegeben werden soll, in Zweisamkeit den Moment zu genießen. Mit Kutsche fahren Braut und Bräutigam nach der Trauung in der Regel zum Ort des anschließenden Hochzeitsfestes.
Die Hochzeitskutsche wird in der Regel ausschließlich von Personen geführt, die einen Gespannführerschein hat. Zum Einsatz kommen in der Regel 2er Rappengespanne. Das Hochzeitspaar hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Kutschenmodellen zu wählen, etwa geschlossenen und offenen Kutschen. Bei einer offenen Kutsche kann jedoch bereits ab einer geringen Geschwindigkeit die Brautfrisur leiden. Dafür bietet die offene Kutsche die Möglichkeit, die Gäste der Hochzeitsfeier bei der Ankunft und Abfahrt zu grüßen. Um die traditionelle Authentizität zu waren, werden von entsprechenden Dienstleistern ausschließlich Kutschen aus dem 19. Jahrhundert genutzt.