Seit Januar 2009 ist es in Deutschland grundsätzlich möglich, ohne den Besuch auf dem Standesamt eine kirchliche Trauung vornehmen zu lassen.
Seit 1875 hatte die Vorschrift bestanden, kirchliche Trauungen nur vornehmen zu dürfen, wenn nachweislich vorher die Zeremonie auf dem Standesamt erfolgt war. Priester, die sich daran nicht hielten, wurden lange Zeit bestraft. Die 133 Jahre gültige Vorschrift gehört nun der Vergangenheit an, was durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes möglich wurde. Zu beachten ist allerdings, dass die nur kirchlich erfolgte Zeremonie vom Staat nicht anerkannt wird und deshalb daraus keine rechtlichen Folgen abgeleitet werden können. Die steuerlichen Vorteile sowie das Erbschaftsrecht greifen nicht. Auch bei Scheitern der Ehe, wenn es um Unterhaltsansprüche oder den Versorgungsausgleich geht, bestehen keine Ansprüche. Für Behörden oder Krankenhäuser gibt es keine Auskunftspflicht. Wer diese Rechte erwerben will, müsste also der kirchlichen Hochzeit die standesamtliche folgen lassen.
Die katholische Kirche steht dem neuen Recht positiv gegenüber und bietet die kirchliche Trauung ohne Standesamt an, klärt aber über die Nachteile auf und versichert sich auch einer schriftlichen Erklärung des Paares. Interessant ist diese Möglichkeit für Verwitwete, die sich als getraut betrachten können, aber dadurch nicht ihre Ansprüche auf die Hinterbliebenenrente verlieren.
Die evangelische Kirche sieht in der kirchlichen Hochzeit nur einen Segen für die Paare, die bereits vorher standesamtlich getraut wurden. Allein dadurch wird sich dort durch die Gesetzesänderung kaum etwas verändern. Eine standesamtliche Trauung wird Voraussetzung bleiben.
Die erwähnte Gesetzeslage gilt so für Deutschland. In anderen Ländern, beispielsweise Griechenland, Italien und Dänemark, wird eine kirchliche Trauung auch staatlich anerkannt.