Die katholische und evangelische Kirche haben unterschiedliche Vorschriften zur Taufe bei Brautleuten. Die Firmung ist keine verpflichtende Voraussetzung für eine Eheschließung, wird aber gewünscht.
Die evangelische Kirche traut generell nur Paare, bei denen beide Partner getauft sind. Ausnahmen gibt es nicht. Mindestens einer der beiden muss Mitglied der evangelischen Kirche sein, damit eine Trauung möglich ist. Gehören die zukünftigen Eheleute unterschiedlichen christlichen Konfessionen an, ist auf Wunsch auch eine ökumenisch gestaltete Zeremonie möglich. Die Trauung wird nach evangelischem Ritus vollzogen, der katholische Geistliche ist begleitender Gast. Bei der Gestaltung der ökumenischen Hochzeit greift man auf Lieder und Gebete beider Konfessionen zurück. Gern werden dabei die Wünsche der Brautleute einbezogen.
Die Vorschriften der katholischen Kirche zur Taufe von Braut und Bräutigam sind weniger streng. Im Gegensatz zur evangelischen Kirche ist sie bereit Paare zu trauen, von denen einer katholisch und der andere konfessionslos ist oder einer nicht christlichen Religionsgemeinschaft angehört. Doch auch bei dieser Trauung bleibt das katholische Eheverständnis die Grundlage der Verbindung. Die Unauflöslichkeit der Ehe gilt auch dann, wenn einer der Partner sich zu einer anderen Religion bekennt oder Atheist ist. Großer Wert wird auf die Firmung gelegt. Ist ein katholisches Brautpaar nicht gefirmt, wird dringend eine Erwachsenenfirmung empfohlen, ohne sie zur Pflicht zu machen.