Bevor man standesamtlich heiraten kann, muss man vorab mit dem Standesamt einen Termin für die standesamtliche Trauung vereinbaren. Zu dieser förmlichen Anmeldung, die dem früheren Aufgebot gleichzusetzen ist, benötigt man folgende Dinge:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift der Geburtseinträge
- Bei Ausländern die Original Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Bei Ausländern die Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als sechs Monate, eventuell mit Angabe von Familienstand
- Eventuell Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern des Paares
- Bei geschiedenen oder verwitweten Personen eine neu ausgestellte Abschrift aus dem Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Partners, diese erhält man meist bei der jeweiligen Botschaft
Mit den oben genannten Unterlagen soll bei einer Hochzeit sichergestellt werden, dass nicht zum Beispiel ein ausländischer Partner in seinem Heimatland bereits verheiratet ist und somit hier eine sogenannte Scheinehe eingehen will. Durch die Aufenthaltserlaubnis weist der ausländische Partner sodann nach, dass er sich bereits länger im Inland befindet und nicht nur für die standesamtliche Trauung angereist ist. Die Abschrift aus dem Eheregister ist insofern nötig, damit die Person nachweisen kann, bereits geschieden zu sein und nicht nur in Scheidung zu leben, denn dann dürfte vorerst keine Hochzeit stattfinden.
Die Unterlagen müssen bei der förmlichen Anmeldung für die standesamtliche Trauung unbedingt alle vollständig vorgelegt werden, da das Standesamt erst dann auch einen Termin für die Hochzeit vergibt.